Mitmachen & Unterstützen
Mitglied der CDU werden
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft bei der CDU interessieren.
Politik in unserer Region kann nur zusammen mit den Menschen hier vor Ort funktionieren. Gemeinsam können wir in unserer Stadt und für unserer Region viel bewegen.
Sie identifizieren sich mit den Werten der CDU, wollen mitdiskutieren und Ihre Ideen in den politischen Dialog einbringen? Werden Sie CDU-Mitglied und machen Sie mit!
Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen, Mitmachangebote sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe.
Der Mindestbeitrag beträgt 6 Euro im Monat. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro gilt für den monatlichen Mitgliedsbeitrag ein Orientierungsbeitrag von 15 Euro. Dieser beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro 25 Euro und bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro 50 Euro.
Spenden für die CDU Glauchau
Vielen Dank, dass Sie die Glauchauer CDU unterstützen möchten!
Sie tragen mit Ihrer Spende dazu bei, dass wir auch künftig eine erfolgreiche Politik für die Stadt Glauchau gestalten können. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie direkt die politische Arbeit unseres Stadtverbandes.
Bitte überweisen Sie Ihre Spenden ausschließlich auf das Konto des CDU-Kreisverbandes Zwickau. Die Spenden werden dann an den Stadtverband Glauchau weitergeleitet.
Kontoinhaber: CDU-Kreisverband Zwickau
Kreditinstitut: Volksbank Chemnitz eG
IBAN: DE32 8709 6214 0321 0318 97
BIC: GENODEF1CH1
Verwendungszweck: Spende für CDU Glauchau
Wichtige Hinweise:
Geben sie bitte bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte ebenfalls das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien gelten folgende Höchstbeträge. Der Teil der Spenden, der die Steuer direkt mindert, beträgt 3.300 Euro. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Steuererklärung verdoppelt sich der Betrag auf 6.600 Euro. Die Steuerersparnis beträgt davon 50 Prozent, also bei einem Ehepaar bis zu 3.300 Euro. Zuwendungen darüber hinaus, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden – allerdings nur, soweit sie nicht schon zu einer direkten Steuerermäßigung geführt haben. Hier hat der maximale Betrag eine Höhe von 1.650 Euro, bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung eine Höhe von 3.300 Euro.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung!